Gründung einfach
Dank einer privatrechtlichen Vereinbarung des Donators mit der Dachstiftung ist die Errichtung einer Unterstiftung einfacher und in kürzester Zeit realisierbar. Eine unselbständige Stiftung kann auch später in eine selbständige umgewandelt werden.
Infrastruktur verfügbar
Die Dachstiftung bietet der Unterstiftung eine erprobte Infrastruktur und professionelle Führung an. Geschäftsführung und Stiftungsrat sind bereits vorhanden und haben oftmals bereits jahrelange Erfahrung.
Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung ist über die gemeinnützige Dachstiftung gegeben. Die Dachstiftung übernimmt die Verantwortung gegenüber den Steuerbehörden.
Synergien
Bei der Verwaltung, der Projektfinanzierung und der Vermögensverwaltung einer Unterstiftung entstehen viele Synergien zwischen den Unterstiftungen der gleichen Dachstiftung.
Verwaltungskosten tief
Dank dieser Synergien sind die Errichtung und die Führung einer Unterstiftung unter dem Dach einer Dachstiftung viel günstiger und effizienter als bei einer selbständigen Stiftung. Buchhaltung, Revision und die Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde werden für alle Unterstiftungen gleichzeitig erledigt.
Engagement der Donatoren/innen
Die Donatoren können sich mit dem Vorhaben befassen, das sie fördern möchten, ohne für die Administration verantwortlich zu sein.
Gesuchsbewirtschaftung
Vereinfachung der Gesuchselektion durch die Geschäftsführung der Dachstiftung, zuhanden der interessierten Unterstiftungen und ihrer Donatoren.
Auflösung einfach
Wenn eine Auflösung nötig wird, ist das Prozedere viel einfacher als bei einer selbständigen Stiftung.
Diskretion
Da die Mitglieder von Stiftungsräten im Handelsregister einzutragen sind, die Entscheidungsträger von Unterstiftungen jedoch nicht, kann die Diskretion der Stiftenden bedarfsgerecht ausgestaltet werden.