Die Dachstiftung – Fondation abritante - Umbrella Foundation – ist eine gemeinnützige, steuerbefreite Stiftung. Ihr Zweck ist bewusst breit gefasst.
Die „Unterstiftungen“ sind rechtlich unselbständige Stiftungen mit eigenem Zweck, welchen der Donator im Rahmen des Dachstiftungszweckes definiert.
Für die Begriffe «Dachstiftungen, Zustiftungen und Unterstiftungen» gibt es keine gesetzlichen Regelungen. „Da die privatautonome Ausgestaltung dieser «Unterstiftungen» in der Praxis funktioniert, ist kein Bedarf nach einer gesetzlichen Regelung für «Zustiftungen» auszumachen.“ (aus dem Bericht des Bundesrates vom 27. Februar 2013 zur Abschreibung der Motion 09.3344 Luginbühl).
Die ausführlichste juristische Abhandlung über Dachstiftung findet sich in der Dissertation von Dr. Goran Studen: Die Dachstiftung – das Tragen und Verwalten von Unterstiftungen unter dem Dach einer selbständigen Stiftung, Helbing Lichtenhahn Verlag 2011.
Die Dachstiftungen bieten den Donatorinnen und Donatoren oftmals die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen, um eventuell gemeinsam Ziele zu verfolgen.
Für die «Unterstiftungen» gibt es keine einheitliche Bezeichnung. Sie werden auch Fonds, Stiftungsfonds oder Zustiftungen genannt. Sie werden auch als Stiftungen bezeichnet, müssen aber nach aussen ihre Beziehung zur Dachstiftung offenlegen.
Die Unterstiftungen können verschiedene Formen annehmen: von einem einfachen zweckgebundenen Fonds bis hin zu einer Stiftung (mit allen Merkmalen einer selbständigen Stiftung ausser der eigenen Rechtspersönlichkeit). Unterstiftungen haben meist einen eigenen Zweck. Sie können aber auch nur organisatorisch von der Dachstiftung differenziert werden, z.B. durch ein eigenes Entscheidungsgremium oder eine eigene Vermögensanlage.
Bei Unterstiftungen mit eigenen Aktiva wird eine separate Bilanz und Betriebsrechnung erstellt.
Die Unterstiftung wird meistens durch ein Reglement bzw. einen Schenkungsvertrag mit dem Donator geregelt.
Die Dachstiftung ermöglicht ihren Unterstiftungen das Pooling von Dienstleistungen: Verwaltung, Buchführung, Vermögensanlage, Projektmanagement, Kommunikation. Der Stiftungsrat der Dachstiftung ist für die Dachstiftung mit allen Zustiftungen verantwortlich, kann aber Aufgaben delegieren.
Ein Donator / Stifter kann „seine“ Stiftung unter dem Dach der Dachstiftung errichten und nach den Gepflogenheiten der Dachstiftung selber gestalten. Er hat meistens ein Mitspracherecht bei der Führung der Unterstiftung. Die Auswahl der Projekte kann durch ein eigenes Gremium oder in dem mit dem Stiftungsrat vereinbarten Rahmen durch den Donator selbst vorgenommen werden.
Die Dachstiftung mit allen ihren Unterstiftungen steht unter der eidgenössischen bzw. kantonalen oder kommunalen Aufsichtsbehörde.